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Herzlich Willkommen auf Checks.ch, dem Informationsportal
über Checks.
Dieses Portal ist im Moment noch im Aufbau. Anfangs 2008 wird Checks.ch
offiziell lanciert. Weitere Informationen finden Sie hier.
In Zukunft wird Checks.ch die erste Anlaufstelle für alle
Informationen über Checks und Meldungen von Check-Betrügereien.
Zudem werden laufend neue Alternativen vorgestellt, denn der Bankcheck
ist ein veraltetes Produkt und weist viele Schwachpunkte auf. In
den meisten Fällen gibt es geeignetere Alternativen. Checks
lohnen sich nur noch in ganz seltenen Fällen.
Der Check - Quelle: Wikipedia
Der Check (bzw. Scheck, Cheque) ist eine auf Sicht (d. h. gegen
Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) ausgestellte, schriftliche
Zahlungsanweisung eines Kunden an ein Kreditinstitut.Die Funktion
des Checks ist am besten an einem Beispiel erklärt:Die Person
A schuldet der Person B einen bestimmten Geldbetrag. Die Person
A hat zwar kein Bargeld, aber ein Guthaben bei der Bank X. Um die
Schulden bei der Person B zu bezahlen, setzt die Person A daher
ein Schreiben auf, in welchem sie die Bank X auffordert,
- sofort gegen Vorlage dieses Schreibens (kaufmännische
Bezeichnung: „auf Sicht“)
- und ohne weitere Bedingungen
- den bestimmten Geldbetrag
- aus dem Guthaben des A („aus meinem Guthaben“)
- an die Person B zu bezahlen,
und übergibt dieses Schreiben der Person B.Die Person B geht
mit dem Schreiben zur ihrer Bank X und erhält vor dieser zu Lasten
des Kontoguthabens der Person A den Geldbetrag. Damit ist die Schuld
der Person A gegenüber der Person B getilgt.Bezeichnet die Person
A das oben beschriebene Schriftstück als Check, zum Beispiel
durch die Formulierung „Zahlen Sie gegen diesen Check...“,
dann unterliegt der gesamte Vorgang bestimmten, kaufmännisch
üblichen und gesetzlich festgeschriebenen Regelungen.
An diesem Vorgang sind also drei Personen beteiligt:
- die Person A als Anweisender oder auch Aussteller des Checks
- die angewiesene Bank, auf die sich der ganze Vorgang bezieht,
also der Bezogene
- die Person B ist Checknehmer (als Empfänger des Checks).
Die Person B kann diesen Check aber auch bei ihrer eigenen Hausbank
einreichen, die dann das Inkasso (den Geldeinzug) bei der Bank X
übernimmt.
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Scheck
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia
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